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Da Piombino

A Portoferraio

1
Passagiere
Erwachsene
über 12 Jahre
1
Kinder
4 bis 11 Jahre alt
0
Baby
0
Fahrzeuge
Autos bis 4m
Anhänger
rimorchio
0
Wohnwagen
roulotte
0
Extra Laenge
extra
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Autos bis 4m
Autos bis 5 m
Anhänger
rimorchio
0
Wohnwagen
roulotte
0
Extra Laenge
extra
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Autos bis 5 m
Minivan/Pick-up
Anhänger
rimorchio
0
Wohnwagen
roulotte
0
Extra Laenge
extra
0
Minivan/Pick-up
Fahrräder
Fahrräder
Wohnmobil
Laenge
0
Kennzeichen
Anhänger
rimorchio
0
Wohnwagen
roulotte
0
Extra Laenge
extra
0
Wohnmobil

BLU NAVY-BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

Transportbedingungen:
1. Allgemeine Transportvorschriften

Der Frachtführer verpflichtet sich, die Passagiere und die mitgeführten Fahrzeuge gemäß den folgenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen (im Folgenden „Allgemeine Bedingungen“) zu befördern, die angemessen an allen Ticketverkaufsstellen, Unternehmensbüros, Reisebüros und an Bord des Schiffes sowie auf der Website des Frachtführers (https://blunavytraghetti.com; im Folgenden „Website“) beworben werden. Der Begriff „Passagier“ bezeichnet jede Person, die gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen befördert wird. Neben diesen Allgemeinen Bedingungen ist der Passagier auch verpflichtet, die durch italienische, europäische und internationale Gesetze und Vorschriften sowie durch die Vorschriften des Frachtführers und die Anordnungen des Schiffs-Commanders vorgeschriebenen Bestimmungen einzuhalten. Der Begriff „Frachtführer“ und/oder „Unternehmen“ bezieht sich auf BN di Navigazione S.p.A., mit Hauptsitz in Portoferraio (57037) in der Via Calata Italia, Nr. 24A, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 01968710994. Gegenstand des Vertrages ist die Transportleistung gemäß den Artikeln 396 und folgenden des Navigation Codes. Wenn auf dem Ticket der Name des Schiffes angegeben ist, das den Transport durchführt, ist dies nur als Hinweis zu verstehen, da es dem Frachtführer obliegt, den Transport mit einem anderen Schiff durchzuführen. Der Frachtführer lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, die dem Passagier durch Verspätung, Unterbrechung oder Nichtdurchführung des Transports sowie durch Änderung der Reiseroute entstehen, sofern das Ereignis auf höhere Gewalt, ungünstige Wetter- und Seebedingungen, Streiks, technische Ausfälle oder andere nicht von ihm zu vertretende Ursachen zurückzuführen ist. Es obliegt jedoch dem Kommandanten des Schiffes, im Falle von Ereignissen, die die Sicherheit des Schiffes und/oder der Passagiere beeinträchtigen könnten, die Fahrt abzusagen oder zu unterbrechen oder die Reiseroute zu ändern. Die Tarife und diese Allgemeinen Bedingungen können bis zur Ausstellung des Tickets geändert werden. Während der gesamten Reise und bis zur Ausschiffung sind die Passagiere verpflichtet, ihr Gepäck und andere persönliche Gegenstände (sofern außerhalb des Gepäcks befördert) sicher aufzubewahren und sicherzustellen, dass diese keine Gefahr oder Behinderung für andere Passagiere und/oder die Besatzung darstellen, und sie bleiben für diese und für alles, was sich im Gepäck befindet, voll verantwortlich. Die Überfahrtszeiten werden auf der Grundlage der Entfernung zwischen den Häfen und unter günstigen Wetter- und Seebedingungen berechnet. Der Frachtführer kann nicht für Verspätungen aufgrund von Hafenoperationen verantwortlich gemacht werden. Alle Personen an Bord unterliegen der Autorität des Schiffskommandanten, der gemäß dem Gesetz (Artikel 186 des Navigation Codes) mit Disziplinarbefugnissen ausgestattet ist. Vom Beginn der Einsteigeoperationen bis zum Ende der Ausschiffungsoperationen muss sich der Passagier an die Vorschriften, Regeln und Bestimmungen halten, die an Bord gelten und/oder vom Kommandanten oder einem Mitglied der Schiffsbesatzung und/oder anderweitig vom Frachtführer oder seinem Personal verbreitet werden. Der Passagier muss sich auch mit Sorgfalt und Umsicht verhalten und auf die Sicherheit und Unversehrtheit seiner Person, der Personen und Tiere unter seiner Obhut achten, insbesondere bei ungünstigen Wetter- und Seeverhältnissen; daher haftet der Frachtführer nicht für Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Verhaltensregeln durch den Passagier resultieren. Der Frachtführer übernimmt auch keine Verantwortung für Ausgaben und Schäden an Personen, Gepäck und mitgeführten Gegenständen des Passagiers, die durch höhere Gewalt, zufällige Ereignisse, Seegüterglück und jedes andere Ereignis verursacht werden, das ihm nicht zuzurechnen ist. Im Falle der Haftung des Frachtführers gelten gesetzliche Beschränkungen.

Transportbedingungen:
2. Ticketausstellung und ermäßigter Tarif für Kinder und Säuglinge

Das Fahrschein ist persönlich, nicht übertragbar und gilt nur für den darin angegebenen Transport. Zum Zeitpunkt der Ticketausstellung muss der Passagier folgende persönliche Daten angeben: Nachname, Vorname, Alterskategorie (Säugling, Kind, Erwachsener), besondere Pflege und Hilfe, die im Notfall erforderlich sein können (falls vom Passagier angefordert), und mindestens einen Kontakt zwischen E-Mail-Adresse und Mobiltelefon für den Versand des Tickets und etwaiger Mitteilungen zur Verwaltung der Reise oder von Notfällen seitens des Frachtführers. Bei Übergabe des Tickets muss der Passagier die Richtigkeit aller darin enthaltenen Daten überprüfen (Datum, geplante Abfahrtszeit, Anzahl und Art der Passagiere, Merkmale und Kennzeichen des Fahrzeugs, eventuelle Zuschläge). Der Frachtführer übernimmt keine Verantwortung für Fehler oder Auslassungen, die später gemeldet werden; Tickets mit Abrasionen und/oder Korrekturen gelten als ungültig. Wenn das Ticket über die Website gekauft wurde, muss der Passagier im Falle des Nichterhalts des Tickets an den Kontakten (E-Mail und/oder Mobiltelefon), die vom Passagier zum Zeitpunkt des Kaufs angegeben wurden, dies unverzüglich per E-Mail dem Frachtführer unter der Adresse: [email protected] melden; die Ausstellung des Duplikats ist nur möglich, wenn das Originalticket noch nicht verwendet wurde, nach Identifizierung des Passagiers. Der Frachtführer übernimmt keine Verantwortung, wenn der Passagier bei der Angabe seines Kontakts (E-Mail und/oder Mobiltelefon) zum Zeitpunkt des Ticketkaufs Fehler macht. Der Passagier ist verpflichtet, das Ticket aufzubewahren, um sein Recht auf Beförderung nachzuweisen, und es jedem Mitglied der Schiffsmannschaft oder dem Personal des Frachtführers vorzuzeigen, das danach fragt. Wenn festgestellt wird, dass das Alter des Passagiers nicht mit dem auf dem Ticket angegebenen übereinstimmt, muss der Passagier sein Reisedokument an den BN-Ticketautomaten in den Häfen von Piombino und Portoferraio korrigieren, indem er die Tarifdifferenz bezahlt, sofern ausreichend Zeit für diese Korrektur vor der Abfahrt des Schiffes besteht, die nicht verzögert werden kann. Bei Abweichungen zwischen dem Fahrzeugtyp und der entsprechenden Tarifkategorie wird das Ticket storniert und ein neues Ticket wird an den BN-Ticketautomaten in den Häfen von Piombino und Portoferraio ausgestellt, nur wenn Platz verfügbar ist und vorausgesetzt, dass ausreichend Zeit für diese Stornierung und Ausstellung vor der Abfahrt des Schiffes vorhanden ist, die nicht verzögert werden kann; bei Nichtverfügbarkeit von Plätzen wird das Fahrzeug nicht eingeschifft. Zur Bestimmung des anwendbaren ermäßigten Tarifs gelten als „Kind“ diejenigen, die bereits das vierte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht zwölf Jahre alt sind (4-11), und als „Säugling“ diejenigen, die noch nicht das vierte Lebensjahr vollendet haben (0-3).

Transportbedingungen:
3. Vollständige und teilweise Ticketstornierung und Rückerstattungen

Nur Tickets zum regulären Tarif können erstattet werden, vorausgesetzt, dass die Stornierung vom Passagier spätestens 24 (vierundzwanzig) Stunden vor der auf dem Ticket angegebenen Abfahrtszeit beantragt wird. Die Rückerstattung muss beantragt werden: (a) an den von der Reederei betriebenen Schaltern, für Tickets, die an einem dieser Schalter oder über die Website gekauft wurden. In diesem Fall erhält der anfragende Passagier ein spezielles Formular, das er innerhalb der genannten Frist per E-Mail an die folgende Adresse senden muss: [email protected]; die anschließende Rückerstattung erfolgt durch die Reederei per Überweisung; (b) beim Händler, bei dem das Ticket gekauft wurde, sofern der Kauf über Reisebüros, Reiseveranstalter, nicht von der Reederei betriebene Schalter und/oder andere Arten von Händlern erfolgte (einschließlich Websites, die nicht die der Reederei sind). In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung direkt an den Passagier durch den Händler, vorausgesetzt, dass dieser die Stornierungsanfrage innerhalb der oben genannten 24 (vierundzwanzig) Stunden vor der auf dem Ticket angegebenen Abfahrtszeit erhält; (c) an den von der Reederei betriebenen Schaltern oder durch Kontaktaufnahme mit dem Callcenter der Reederei, unabhängig von der verwendeten Methode zum Kauf des Tickets, kann der Passagier – immer innerhalb der oben genannten 24 (vierundzwanzig) Stunden vor der auf dem Ticket angegebenen Abfahrtszeit – die Stornierung des Tickets beantragen und alternativ zur Barerstattung einen Coupon in Höhe der Rückerstattung erhalten, den der Passagier innerhalb von 12 Monaten ab dem Ausstellungsdatum verwenden muss. Der Coupon kann nicht mit anderen Rabatten, Coupons, Vorteilen oder Werbeaktionen der Reederei kombiniert werden; (d) für Tickets, die ausschließlich über die Website gekauft wurden, kann der Passagier durch Zugriff auf die Website und immer innerhalb der oben genannten Frist die Stornierung des Tickets und die Rückerstattung über „borsellino“, wie im folgenden Artikel 3 geregelt, beantragen. Die Rückerstattung des regulären Tickets unterliegt den folgenden Strafen: eine Kürzung von 10% für Tickets, die bis 30 Tage vor dem Abreisedatum storniert werden; eine Kürzung von 20% für Tickets, die bis 10 Tage vor dem Abreisedatum storniert werden; eine Kürzung von 30% für Tickets, die bis 48 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit storniert werden; eine Kürzung von 50% für Tickets, die bis 24 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit storniert werden. Zur Berechnung der oben genannten Strafen ist der Betrag der Tickets ohne Reservierungsgebühren sowie Steuern, Zuschläge und andere Gebühren gemäß Artikel 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen. Ab 24 (vierundzwanzig) Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit des Schiffes kann die Stornierung des Tickets beantragt werden, vorausgesetzt, dass der Passagier keinen Anspruch auf Rückerstattung hat und kein anderer Anspruch und/oder keine andere Forderung für diese Stornierung geltend gemacht werden kann. In jedem Fall wird keine Rückerstattung gewährt, wenn: (i) das Ticket zu einem nicht erstattungsfähigen Tarif ausgestellt wurde; (ii) der Passagier nicht rechtzeitig zum Einsteigen gemäß Artikel 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erscheint; (iii) das Ticket nicht gemäß den oben genannten Methoden bis 24 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit storniert wurde; (iv) das Ticket mit einem Tarif für Bewohner, Einheimische, Hausbesitzer auf der Insel Elba und Pendler ausgestellt wurde. Rückerstattung über „borsellino“: Für Tickets, die ausschließlich über die Website gekauft wurden, kann der Passagier die Stornierung des Tickets beantragen und den Rückerstattungsbetrag gemäß diesem Artikel 3 durch Gutschrift auf sein „borsellino“ erhalten. Um diese Rückerstattungsmethode zu verwenden, muss der Passagier bereits vor der Stornierung des Tickets den „borsellino“-Modus auf der Website aktiviert haben. Der auf das „borsellino“ gutgeschriebene Betrag kann verwendet werden, um eine oder mehrere neue Tickets des Frachtführers zu kaufen, bis zu dem gutgeschriebenen Betrag, vorausgesetzt, dass diese neuen Tickets immer auf den Passagier ausgestellt sind, der das „borsellino“ besitzt.

Transportbedingungen:
4. Verlorene oder gestohlene Tickets

Der Verlust oder Diebstahl eines Tickets muss sofort bei der ausstellenden Agentur oder an den Schaltern in Piombino und/oder Portoferraio innerhalb der für das Einsteigen festgelegten Frist gemeldet werden, wie in Artikel 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen. Die Ausstellung eines Ersatztickets ist nur möglich, wenn das Originalticket nicht bereits verwendet wurde, unter Vorlage eines Identitätsdokuments.

Transportbedingungen:
5. Strafen für Änderungen an regulären Tickets

Änderungen von Datum und Uhrzeit auf regulären Tickets werden akzeptiert, sofern sie vor dem Boarding-Endzeitpunkt gemäß Artikel 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angefordert werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit an Bord und der Zahlung eventueller Preisanpassungsunterschiede. Preisunterschiede zugunsten des Passagiers werden nicht erstattet. Änderungen sind nur im Rahmen der auf der Website veröffentlichten Abfahrten zulässig. Änderungen an Tickets, die am selben Tag des Ticketkaufs angefordert werden, unterliegen keiner Strafe. Änderungen hinsichtlich der Anzahl und Art der Passagiere und/oder Fahrzeuge führen zur Stornierung des Tickets, mit Anwendung der in Artikel 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Strafen und Ausstellung eines neuen Tickets.

Transportbedingungen:
6.1 Tarif für Zweitwohnungsbesitzer auf der Insel Elba, Pendlerbewohner und Pendlerarbeiter

Das Unternehmen erkennt die Anwendung von ermäßigten Tarifen für Besitzer einer Zweitwohnung in einer der Gemeinden auf der Insel Elba sowie für Pendlerbewohner und -arbeiter (letztere nur mit einem Brückenpass-Abonnement) an. Der Rabatt gilt auch für Fahrzeuge, wenn sie auf Passagiere registriert sind, die Besitzer einer Zweitwohnung in einer der Gemeinden auf der Insel Elba sind. Mit Ausnahme von Pendlerbewohnern und Pendlerarbeitern kann der Passagier das Datum und die Uhrzeit der Abfahrt des mit den im vorliegenden Artikel vorgesehenen Ermäßigungen gekauften Tickets einmal oder mehrmals ändern, sofern diese Änderungen an den Schaltern des Frachtführers in den Häfen von Piombino und Portoferraio oder telefonisch über unser Callcenter angefordert werden und auf dem neuen gewünschten Datum und zur gewünschten Zeit verfügbare Plätze vorhanden sind; das Ticket muss innerhalb von 30 Tagen nach der Abfahrt, für die es ursprünglich ausgestellt wurde, genutzt werden, nach dieser Frist wird das Ticket storniert, und der Passagier hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des entsprechenden Betrags, weder ganz noch teilweise, und kann keine weiteren Rechte oder Ansprüche geltend machen. Wenn zusammen mit dem ermäßigten Tarifticket für Zweitwohnungsbesitzer auf der Insel Elba gemäß diesem Artikel 6.1 auch ein Ticket zum normalen Tarif gekauft wird, gelten die Bestimmungen für die Änderung des Datums und der Uhrzeit nicht für dieses Ticket zum normalen Tarif, sondern für die im Allgemeinen vertraglichen Bestimmungen vorgesehenen. Um die Anwendung des ermäßigten Tarifs nur für Besitzer einer Zweitwohnung in einer der Gemeinden auf der Insel Elba zu erhalten, ist eine Registrierung auf der offiziellen Website des Frachtführers, – www.blunavytraghetti.com -, unter Anforderung der „Zweitwohnungseigentümer“-Karte und unter Beifügung aller vom Frachtführer angeforderten Unterlagen zur Überprüfung des Besitzes einer zweiten Wohnanlage in einer der Gemeinden auf der Insel Elba erforderlich; der Rabatt gilt nur für einen Immobilieneigentümer und ein begleitendes Fahrzeug. Für Besitzer einer Zweitwohnung in einer der Gemeinden auf der Insel Elba müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: 1 Passfoto, gültiger Ausweis Vorder-/Rückseite und eine aktualisierte Katasterkarte für das laufende Jahr. Alle zwei Jahre ist es erforderlich, die Erneuerung der Dokumentation einzureichen, die erforderlich ist, um die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Rabatte aufrechtzuerhalten; während dieser Zeit verpflichtet sich der Antragsteller, das Unternehmen umgehend schriftlich über Änderungen dieser Bedingungen zu informieren. Für Besitzer einer Zweitwohnung in einer der Gemeinden auf der Insel Elba beträgt die Tarifermäßigung maximal 30 % des regulären Tarifs für die entsprechende Fahrt. Für Pendlerbewohner und Pendlerarbeiter werden die Tarife für Abonnements vom Frachtführer jeweils veröffentlicht. Wenn beim Einsteigen der Passagier nicht mit dem Inhaber des ermäßigten Tariftickets gemäß diesem Artikel übereinstimmt, wird das Ticket storniert, es wird keine Rückerstattung gewährt, und der Passagier ist verpflichtet, den vollen Ticketpreis zum regulären Tarif für die gebuchte Fahrt zu zahlen, vorausgesetzt, es gibt ausreichend Zeit für diese Regulierung des Tickets vor der Abfahrt des Schiffes, die nicht verzögert werden kann. Wenn zweimal beim Einsteigen oder an Bord festgestellt wird, dass das Reisedokument des Inhabers eines ermäßigten Tarifs für Besitzer einer Zweitwohnung in einer der Gemeinden auf der Insel Elba an Dritte (einschließlich Familienmitglieder) übertragen wird, behält sich der Frachtführer das Recht vor, den gewährten Rabatt endgültig zu widerrufen und die oben genannte „Zweitwohnungseigentümer“-Karte zu stornieren. Für die Beantragung eines Abonnements (nur Brückenpassage) für Pendlerbewohner sind folgende Unterlagen erforderlich: 1 Passfoto, gültiger Ausweis Vorder-/Rückseite, Meldebescheinigung in einer der Gemeinden auf der Insel Elba; Für die Beantragung eines Abonnements (nur Brückenpassage) für Pendlerarbeiter sind folgende Unterlagen erforderlich: 1 Passfoto, gültiger Ausweis Vorder-/Rückseite, Kopie des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitgeber oder einem Unternehmen mit Geschäftssitz auf der Insel Elba. Das Abonnement ist einen Kalendermonat gültig.

Transportbedingungen:
6.2 Tarif für Einwohner und Einheimische

Das Unternehmen erkennt die Anwendung von ermäßigten Tarifen für Einwohner in einer der Gemeinden der Insel Elba oder der Gemeinde Piombino und für Einheimische in einer der Gemeinden der Insel Elba an. Der Passagier, der von der in diesem Artikel 6.2 vorgesehenen Erleichterung profitiert, kann zu einem ermäßigten Tarif – zusammen mit seinem Transportticket – das Ticket für ein Fahrzeug kaufen, auch wenn das Fahrzeug nicht auf ihn zugelassen ist, vorausgesetzt, dass das Fahrzeug in einer der Gemeinden der Insel Elba oder der Gemeinde Piombino ansässig ist oder in einer der Gemeinden der Insel Elba geboren wurde; für Überprüfungszwecke gilt, was im Fahrzeugzulassungszertifikat angegeben ist. Um die in diesem Artikel 6.2 vorgesehene Erleichterung zu erhalten, kann der Passagier sich auf der offiziellen Website des Beförderers – www.blunavytraghetti.com – registrieren und die „Resident Card“ anfordern, wobei alle vom Beförderer angeforderten Unterlagen beigefügt werden müssen, um den für diesen Zweck vom Beförderer erforderlichen Wohnsitz nachzuweisen. Die Registrierung ist auch für minderjährige Passagiere möglich, vorausgesetzt, sie sind mit einem Elternteil verbunden, der von derselben Erleichterung profitiert. Für die Beantragung der „Resident Card“ gültig für Einwohner von Elba/Piombino oder für Einheimische von Elba müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: 1 Passfoto, gültiges Ausweisdokument Vorder-/Rückseite (das die Geburt in einer der Gemeinden von Elba im Fall der „Nativo Elba Card“ bescheinigt), Wohnsitzbescheinigung in einer der Gemeinden von Elba oder in Piombino sowie gegebenenfalls Fahrzeugzulassungsdokumente für die „Resident Card Elba/Piombino“ Der Passagier erhält eine digitale Karte mit Foto, die er bei jeder Anfrage durch das Bordpersonal und/oder die Vertreter des Beförderers vorlegen muss und die es ihm ermöglicht, das Ticket auch über die Website zu einem ermäßigten Tarif zu kaufen (sowie in den Büros des Beförderers in den Häfen von Piombino und Portoferraio oder über das Callcenter des Beförderers); der Kauf des Tickets zu einem ermäßigten Tarif für Fahrzeuge über die Website setzt die vorherige Registrierung dieser Fahrzeuge in der oben genannten Registrierung voraus. Der Passagier, der die „Resident Card“ nicht beantragt hat, kann das Ticket trotzdem zum ermäßigten Tarif gemäß diesem Artikel 6.2 kaufen, jedoch nur in den Büros des Beförderers in den Häfen von Piombino und Portoferraio und immer unter Vorlage seines Wohnsitz- oder Herkunftsstatus mittels eines gültigen Ausweisdokuments und für das Fahrzeug unter Vorlage des Fahrzeugzulassungszertifikats, das bestätigt, dass das Fahrzeug in einer der Gemeinden von Elba oder der Gemeinde Piombino ansässig ist oder in einer der Gemeinden von Elba geboren wurde. Der Passagier, der ein Ticket zum ermäßigten Tarif kauft, ohne die „Resident Card“ anzufordern, ist beim Einsteigen verpflichtet, einen gültigen Ausweis und das Fahrzeugzulassungszertifikat vorzulegen, und muss diese bei jeder Aufforderung durch das Bordpersonal und/oder die Vertreter des Beförderers vorlegen. Der Passagier kann das Datum und die Uhrzeit der Abfahrt des mit den Erleichterungen gemäß diesem Artikel 6.2 gekauften Tickets einmal oder mehrmals ändern, vorausgesetzt, dass diese Änderung an den Büros des Beförderers in den Häfen von Piombino und Portoferraio beantragt wird und auf dem neuen angeforderten Datum und Uhrzeit verfügbare Plätze vorhanden sind, und auf jeden Fall innerhalb der folgenden Fristen: (i) für Einwohner in einer der Gemeinden von Elba oder der Gemeinde Piombino muss das Ticket bis zum 31. Dezember des Jahres, für das das Ticket ursprünglich ausgestellt wurde, verwendet werden; (ii) für Einheimische in einer der Gemeinden der Insel Elba muss das Ticket innerhalb von 30 Tagen nach der Abfahrt, für die das Ticket ursprünglich ausgestellt wurde, verwendet werden; nach Ablauf dieser Fristen wird das Ticket storniert, und der Passagier hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung, weder ganz noch teilweise, des entsprechenden Betrags und kann kein anderes Recht und/oder keine andere Forderung geltend machen. Wenn zusammen mit dem Ticket zum ermäßigten Tarif für Tickets, die mit dem „Resident“ -Tarif gemäß diesem Artikel 6.2 gekauft wurden, auch ein Ticket zum normalen Tarif gekauft wird, gelten die Bestimmungen zur Änderung des Datums und der Uhrzeit in diesem Artikel 6.2 nicht für dieses Ticket zum normalen Tarif, sondern für die normalen Bestimmungen des Vertrags. Wenn Einwohner einer Gemeinde der Insel Elba auch Pendler sind, können sie ein Abonnement (nur Brückenpassage) zu einem speziellen Tarif kaufen, indem sie den Antrag gemäß Artikel 6.1 einreichen. Einwohnern in einer der Gemeinden von Elba oder der Gemeinde Piombino wird alle drei Jahre auferlegt, die Erneuerung der für die Inanspruchnahme der Erleichterungen erforderlichen Unterlagen vorzulegen, während dieser Zeit verpflichtet sich der Antragsteller, das Unternehmen unverzüglich schriftlich über Änderungen dieser Bedingungen zu informieren. Die ermäßigten Tarife gemäß diesem Artikel 6.2 werden vom Beförderer von Zeit zu Zeit veröffentlicht. Wenn der Passagier beim Einsteigen nicht die Unterlagen vorlegt, die das Recht auf den ermäßigten Tarif gemäß diesem Artikel 6.2 bestätigen (d. h. „Resident Card“ für diejenigen, die sich registriert haben oder Ausweisdokument und Fahrzeugzulassungszertifikat für Einwohner-Passagiere, die dies nicht getan haben), wird das Ticket storniert, es wird keine Rückerstattung anerkannt, und der Passagier ist verpflichtet, das gesamte Ticket zum Preis des regulären Tarifs zu zahlen, der für die gebuchte Fahrt gilt, vorausgesetzt, es gibt genügend Zeit für eine Regularisierung des Tickets vor der Abfahrt des Schiffes, die nicht verzögert werden kann. Wenn festgestellt wird, dass der Passagier innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren beim Einsteigen oder an Bord dreimal seine „Resident Card“ an Dritte (einschließlich Familienmitglieder) übertragen hat, behält sich der Beförderer das Recht vor, die oben genannte „Resident Card“ zu widerrufen.

Transportbedingungen:
7. Sonderpreise

Alle Tickets, die im Rahmen anderer Werbeaktionen ausgestellt wurden, sind nicht erstattungsfähig. Sonderangebote sind verfügbar, solange der Vorrat reicht, und können nicht mit anderen Rabatten/Aktionen kombiniert werden.

Transportbedingungen:
8. Gruppentarife

Der Transporteur bietet Gruppen von mindestens 20 Personen ermäßigte Tarife an. Weitere Informationen (einschließlich der Anwendbarkeit von Stornierungs- und Änderungsrichtlinien) können beim Transporteur unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder bei Reisebüros angefordert werden.

Transportbedingungen:
9. Check-in

Die Frist für das Einchecken beträgt 15 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit für Passagiere ohne Fahrzeug und 30 Minuten vorher für Passagiere mit Fahrzeugen, sofern nicht anders von den Behörden angeordnet. Das Einchecken erfolgt an der Rampe des Schiffes. Nach Ablauf der genannten Fristen garantiert der Transporteur kein Boarding. Vorbehaltlich der Bestimmungen für Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.

Transportbedingungen:
10. Ein- und Aussteigen von Fahrzeugen

Passagiere, die mit Fahrzeugen reisen, müssen den folgenden Vorschriften folgen: A) Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb müssen zum Zeitpunkt des Einsteigens dem Bordpersonal gemeldet und mit halb leerem Tank an Bord gebracht werden; B) Elektrische Alarm- und Diebstahlschutzsysteme müssen zum Zeitpunkt des Einsteigens deaktiviert werden. Zur Bestimmung der Tarifkategorie, der sie angehören, werden Fahrzeuglängen immer als „Gesamtlänge“ betrachtet und daher einschließlich Abschleppstangen, Rudern oder anderen Vorsprüngen berücksichtigt. „Wohnmobile / Minivans“ mit einer Gesamtlänge von mehr als 4,00 Metern müssen in einer der Kategorien „Wohnmobil/Minivan“ gebucht werden, wobei ihre tatsächliche Länge für die korrekte Bestimmung des anwendbaren Tarifs angegeben wird: Die Fahrzeugdefinition im Zulassungsdokument ist verbindlich. Die Fahrzeuge werden nicht in der chronologischen Reihenfolge ihres Eintreffens am Kai, sondern gemäß den Anweisungen des Schiffskapitäns und/oder seiner Untergebenen eingeladen und können auf jedem Deck des Schiffes untergebracht werden. Sie müssen mit angezogener Handbremse und eingelegtem Gang geparkt und ausschließlich unter der alleinigen und ausschließlichen Verantwortung des Passagiers an Bord gebracht und wieder verlassen werden. Jeder Anhänger oder Wohnwagen, der dem Fahrzeug folgt, wird vom Frachtführer akzeptiert, der den Wert der zusätzlichen Länge zum Zeitpunkt der Buchung angibt. Auch gemäß den Artikeln 412 und 435 des Schifffahrtsgesetzbuches müssen etwaige Schäden an Fahrzeugen oder schädliche Ereignisse, die an Bord der Schiffe des Frachtführers auftreten, vor dem Ausschiffen gemeldet werden. Zu diesem Zweck muss der Passagier eine Beschwerde beim Kapitän und/oder einem der Schiffsbeamten einreichen, der die Beschwerde mit einem spezifischen Formular sammelt, das vom Passagier unterzeichnet werden muss, ohne dass dadurch die Rechte und/oder Ausnahmen des Frachtführers beeinträchtigt werden.

Transportbedingungen:
11. Kauf von Tickets an Bord

Falls der Passagier, der das Ticket nicht im Voraus gekauft hat, sich am Check-in-Schalter meldet und um den Kauf des Tickets bittet, behält sich der Frachtführer das Recht vor, eine solche Anfrage – gegen Zahlung eines Aufpreises – zu akzeptieren, indem er das entsprechende Ticket auch an Bord des Schiffes ausstellt, vorausgesetzt, dass: (i) die Anfrage zum Kauf des Tickets innerhalb von 15 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit erfolgt, oder 30 Minuten für Passagiere mit begleitenden Fahrzeugen; (ii) zum Zeitpunkt der Anfrage zum Kauf des Tickets Plätze an Bord verfügbar sind; und (iii) ausreichend Zeit für die Ausstellung des Tickets vor der Abfahrt des Schiffes vorhanden ist, die nicht verzögert werden kann. Der Kauf vor den oben genannten Zeiten ist nur in den Verkaufsstellen des Frachtführers in den Häfen von Piombino und Portoferraio möglich.

Transportbedingungen:
12. Haustiere

Die Schiffe der Gesellschaft verfügen nicht über Käfige und/oder andere Transportmittel für Tiere und sind aufgrund ihrer technischen Merkmale ausschließlich für den Transport von Passagieren und Fahrzeugen bestimmt. Haustiere sind daher nur auf den äußeren Decks des Schiffes erlaubt. Es ist gestattet, gegen den Kauf des entsprechenden Tickets ein Haustier in Begleitung des Passagiers zu transportieren, unter folgenden Bedingungen: a) vom Zeitpunkt der Einschiffung bis zur Ausschiffung müssen Hunde gemäß den Vorschriften angeleint und mit Maulkorb versehen sein oder alternativ in geeigneten Transportboxen bleiben, die der Passagier mitnehmen muss; Katzen müssen sich in derselben Transportbox aufhalten, ebenso wie Vögel in geeigneten vom Passagier mitgeführten Käfigen. Die Einschiffung von Transportboxen und Käfigen führt nicht zu zusätzlichen Kosten auf den Tarif für die Beförderung von Tieren; b) Tiere müssen unter Bedingungen transportiert werden, die keine Schäden oder Unannehmlichkeiten für andere Passagiere und/oder das Schiff verursachen. Für Blindenhunde, die mit entsprechender Dokumentation versehen sind, und die zur Unterstützung von sehbehinderten Personen bestimmt sind, ist kein Ticket erforderlich, und sie dürfen auf die inneren Bereiche zugreifen; im angemessenen Umfang gelten für Assistenzhunde für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1177/2010. Der Frachtführer behält sich das Recht vor, vor der Einschiffung und jederzeit während der Reise ein Gesundheitszeugnis vorzulegen, das den guten Gesundheitszustand und den Impfausweis des Tieres bestätigt. Zertifikate mit Ausstellungsdaten, die mehr als 90 Tage vor dem Abreisedatum liegen, werden nicht als gültig betrachtet. Wartung, Aufbewahrung und Pflege der Tiere während des Transports gehen zu Lasten und Risiko des Passagiers, der verpflichtet ist, die von den zuständigen Behörden festgelegten Gesundheitsbestimmungen und alle anderen vom Kommandanten erlassenen Bestimmungen einzuhalten. Der Passagier verpflichtet sich, den Frachtführer von jeder Haftung, Belastung, Kosten und/oder Ausgaben freizustellen, die der Frachtführer auch aufgrund von Drittanbieteransprüchen, die mit den Handlungen seines eigenen Tieres (einschließlich Assistenzhunde für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gemäß der EU-Verordnung Nr. 1177/2010) verbunden oder daraus resultierend sind, oder aufgrund der Nichteinhaltung durch den Passagier der oben genannten regulatorischen Vorschriften und Bestimmungen sowie der bestehenden Gesetze auf diesem Gebiet entstehen könnten.

Transportbedingungen:
13. Behandlung personenbezogener Daten

Der Datenverantwortliche ist die BN di Navigazione S.p.a vertreten durch den gesetzlichen Vertreter pro tempore. Die betroffene Person hat das Recht, die Rechte gemäß EU-Verordnung 2016/679, Gesetzesdekret 192/2003, Gesetzesdekret 101/2018 und den entsprechenden Änderungen auszuüben. Die vollständigen Datenschutzrichtlinien sind im Büro unter Calata Italia 24/A – 57037 – Portoferraio (LI) erhältlich, indem Sie an [email protected] schreiben oder an unsere Pec-Adresse: [email protected].

Transportbedingungen:
14. Zuständigkeit

Für alle Streitigkeiten, die aus der Auslegung und/oder Durchführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, ist ausschließlich die Zuständigkeit des Hauptsitzes des Frachtführers gegeben, es sei denn, der Passagier ist Verbraucher, in welchem Fall, sofern dies vom geltenden Recht vorgesehen ist, ausschließlich die Gerichtsbarkeit des Wohnsitzes oder des gewählten Wohnsitzes des Passagiers zuständig ist.

Transportbedingungen:
15. Hafengebühren, Treibstoffzuschlag und andere Gebühren

Hafengebühren, Treibstoffzuschlag, Landegebühren und alle anderen Gebühren und Zuschläge sind immer ausgeschlossen und den für die Fahrt geltenden Tarifen hinzuzufügen. Die jeweiligen Beträge können sich bis zur Ausstellung des Tickets ändern, ohne dass das Recht des Frachtführers beeinträchtigt wird, jederzeit Änderungen vorzunehmen, die sich aus Änderungen der geltenden Vorschriften ergeben.

Transportbedingungen:
16. Einschiffungsinformationen und Navigationsvorschriften

Die Passagiere müssen ihr Reiseticket und ihren Ausweis vorlegen, wenn das Schiffspersonal dies verlangt. Die Passagiere müssen beim Einsteigen auch alle Wertgegenstände und Notwendigkeiten für die Überfahrt aus ihren Fahrzeugen nehmen. Es ist strengstens verboten, nach dem Einsteigen vom Schiff abzusteigen. Wenn das Schiff über einen seitlichen Eingang für Fußpassagiere verfügt, ist der Zugang zur Garage mit dem Fahrzeug nur für den Fahrer gestattet, während begleitende Passagiere die seitliche Treppe mit der beim Check-in ausgestellten Einsteigekarte verwenden müssen. Der Zugang zur Schiffsgarage während der Fahrt ist strengstens untersagt. Während des Aufenthalts des Schiffes im Hafen ist es untersagt, sich dem Schiff und den Anlegestellen auf weniger als 50 Metern zu nähern.

Transportbedingungen:
17. Schwangere Frauen

Unter normalen Schwangerschaftsbedingungen, nach dem 6. Monat der Schwangerschaft, ist es erforderlich, ein ärztliches Attest zu erhalten, das nicht später als 48 Stunden vor der Abreise ausgestellt wurde und die Reise autorisiert, und es dem Schiffspersonal auf Anfrage vorzulegen. Im Falle von Komplikationen muss die schwangere Passagierin jedoch über ein ärztliches Attest verfügen, das die Reise unabhängig von den Schwangerschaftsmonaten autorisiert.

Transportbedingungen:
18. Nicht begleitete Minderjährige

Passagiere im Alter von 14 bis 18 Jahren dürfen alleine reisen, in der Verantwortung derjenigen, die das elterliche Sorgerecht ausüben, vorausgesetzt, sie legen bei der Einschiffung einen von beiden Eltern unterzeichneten Brief vor, der dem auf der Website des Frachtführers verfügbaren Modell entspricht, zusammen mit dem Familienstand und den Dokumenten beider Eltern, in dem sie erklären, dass sie jegliche Verantwortung für Schäden übernehmen, die dem Minderjährigen zugefügt wurden und/oder von ihm verursacht wurden oder dem Schiff. Unter keinen Umständen übernimmt der Kapitän des Schiffes und/oder ein anderes Besatzungsmitglied die Obhut und die daraus resultierende Verantwortung für den Minderjährigen. Kinder unter 14 Jahren dürfen alleine reisen, müssen jedoch ebenfalls beim Einsteigen dem Frachtführer den gesetzlich erforderlichen Begleitschreiben der Eltern vorlegen. Alle Minderjährigen müssen über ein gültiges Identitätsdokument verfügen.

Transportbedingungen:
19. Gesundheitszustand des Passagiers

Abgesehen von den Bestimmungen für Passagiere mit Behinderungen und Passagiere mit eingeschränkter Mobilität gemäß EU-Verordnung Nr. 1177/2010 akzeptiert der Frachtführer keine Passagiere, die während des Transports medizinische Hilfe benötigen, es sei denn, sie werden von autorisiertem medizinischem oder paramedizinischem Personal begleitet. Vorbehaltlich der in Art. 192, Abs. II, Cod. Nav. vorgesehenen Befugnisse unterliegt das Einsteigen von Passagieren, die offensichtlich an schweren oder anderweitig gefährlichen Krankheiten für die Sicherheit der Navigation oder für die Sicherheit der Personen an Bord leiden, der Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Wenn ein geeignetes ärztliches Attest vorliegt, das besagt, dass der Passagier während des Transports keine medizinische Hilfe benötigt, hat der Frachtführer das Recht, diesen Passagier an Bord zu nehmen, und lehnt jede Verantwortung diesbezüglich ab. Darüber hinaus ist das Einsteigen des Passagiers, der physisch oder psychisch nicht in der Lage ist, die Reise anzutreten oder der sich in einem Zustand befindet, der für ihn selbst und andere gefährlich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Missbrauch von Drogen, Halluzinogenen und Alkohol, dem Urteil des Kapitäns und des Schiffsarztes, sofern vorhanden, unterworfen. In all den oben genannten Fällen hat der Passagier nur Anspruch auf die Rückerstattung des gezahlten Fahrpreises, und es kann nichts weiter aus irgendeinem Grund gefordert werden; er haftet auch für etwaige Schäden, die er seiner eigenen Person, dem Schiff, all seiner Ausrüstung oder Ausrüstung, Dritten sowie Eigentum Dritter zufügt. Die Annahme des Passagiers an Bord durch den Frachtführer ist nicht als Verzicht auf das Recht zu betrachten, später seine Vorbehalte bezüglich des Zustands des Passagiers geltend zu machen, ob der Frachtführer diese zum Zeitpunkt des Einsteigens und/oder der Abfahrt des Schiffes kennt oder nicht.

Transportbedingungen:
20. Unterstützung für behinderte Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität

Unterstützung für Passagiere mit Behinderungen und Passagiere mit eingeschränkter Mobilität wird im Rahmen der in der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 festgelegten Grenzen gewährt. Der Unterstützungsantrag muss dem Frachtführer mindestens achtundvierzig Stunden vor dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem die Unterstützung erforderlich ist. Der Frachtführer sendet dem Passagier eine schriftliche Bestätigung, per SMS oder E-Mail an die vom Passagier angegebenen Kontaktdaten, über den Eingang des Unterstützungsantrags; es liegt in der Verantwortung des Passagiers, sicherzustellen, dass er diese Bestätigung erhalten hat und sie beim Check-in vorzuzeigen. Zum Zeitpunkt des Ticketkaufs muss der Passagier dem Frachtführer auch seine spezifischen Bedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Sitzplatz, gewünschter Dienstleistungen oder der Notwendigkeit, medizinische Geräte zu transportieren, mitteilen. Um die Einhaltung der oben genannten EU-Verordnung Nr. 1177/2010 zu gewährleisten, muss der Passagier sich persönlich am vom Frachtführer nach Eingang des Unterstützungsantrags mitgeteilten Ort mindestens 60 Minuten vor der Einsteigezeit vorstellen. Wenn ein von der Frachtführer angeforderter Begleiter, der in der Lage ist, dem Passagier Hilfe zu leisten, anwesend ist, reist dieser Begleiter kostenlos.

Transportbedingungen:
21. Gütertransport

Unsere Büros und Hafen-Ticketbüros stehen für Informationen, Angebote und Reservierungen zum Gütertransport zur Verfügung.

Transportbedingungen:
22. Waffen- und Gefahrguttransport

Gemäß Art. 384 Reg. Nav. Mar. müssen Passagiere bei der Einschiffung dem Kapitän des Schiffes alle Waffen und Munition übergeben, die sie in ihrem Besitz haben, und dieser bewahrt sie bis zur Ausschiffung auf. Der Rückzug von Waffen oder Munition durch diejenigen, die sie aufgrund ihres Amtes oder Dienstes halten, ist nur bei schwerwiegenden und nachgewiesenen Gründen gestattet, die bei der Abholung mit einer speziellen Erklärung angegeben werden müssen. Das Nichtmelden des Waffentransports wird gemäß Art. 1199, Abs. II, Cod. Nav., sanktioniert, es sei denn, es handelt sich um ein schwerwiegenderes Vergehen. Jeder, der beabsichtigt, gefährliche Güter jeder Art und Natur zu versenden, ist verpflichtet, dem Frachtführer zum Zeitpunkt des Ticketkaufs eine schriftliche Mitteilung zu machen, um zu überprüfen, ob das betreffende Schiff zum Transport von gefährlichen Gütern zugelassen ist, und alle relevanten Informationen sowie alle vom Frachtführer angeforderten Informationen zur Klassifizierung der Güter bereitzustellen. Der Kapitän des Schiffes behält sich in jedem Fall das Recht vor, keine Güter zu befördern, die seiner Meinung nach gefährlich sind.

Transportbedingungen:
23. Verlorene und gefundene Gegenstände

Wenn ein Passagier persönliche Gegenstände an Bord vergisst oder verliert, kann er sich an das Bordpersonal oder die Ticketbüros wenden oder den Verlust schriftlich an die E-Mail-Adresse des Frachtführers melden: [email protected]. Der Frachtführer ist nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten, wenn verlorene oder vergessene Gegenstände an Bord vom Passagier nicht wiedergefunden werden.

Transportbedingungen:
24. Geltendes Recht

Für alle Angelegenheiten, die nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckt sind, gilt italienisches Recht und die EU-Verordnung Nr. 1177/2010.

Transportbedingungen:
25. Beschwerden

Wenn ein Passagier gemäß der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 eine Beschwerde beim Frachtführer einreichen möchte, muss dies innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum erfolgen, an dem der Service erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen, per E-Mail an [email protected] unter Verwendung des herunterladbaren Formulars von der Website. Das Formular kann auf Italienisch und Englisch ausgefüllt werden. Innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde benachrichtigt der Frachtführer den Passagier darüber, ob die Beschwerde angenommen, abgelehnt oder noch in Bearbeitung ist. Die Zeit für eine endgültige Antwort überschreitet nicht zwei Monate ab Erhalt einer Beschwerde. Im Falle keiner Antwort auf die Beschwerde innerhalb der oben genannten Frist hat der Passagier zusätzlich zu anderen gesetzlichen Mitteln die Möglichkeit, eine Beschwerde zweiter Instanz bei der Transportaufsichtsbehörde einzureichen, wie auf der Website der Behörde (https://www.autorita-trasporti.it/) angegeben.

Transportbedingungen:
26. Wirtschaftliche Entschädigung im Falle einer verspäteten Ankunft

Unbeschadet anderer Bestimmungen des anwendbaren Rechts wird die gegebenenfalls vom Frachtführer an den Passagier zu zahlende wirtschaftliche Entschädigung im Falle einer verspäteten Ankunft in Bezug auf den gezahlten Preis für das Ticket berechnet und gemäß dem Mindestniveau gemäß Artikel 19 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 garantiert. In jedem Fall und unbeschadet jeglicher anderer gesetzlicher Ausnahmeregelungen, sofern anwendbar, wenn die Verspätung dem Passagier vor dem Kauf des Tickets bekannt war, vom Passagier selbst verursacht wurde, durch Wetterbedingungen, die den sicheren Betrieb des Schiffes gefährden, oder durch außergewöhnliche Umstände, die die Ausführung des Dienstes behindern, die auch bei Anwendung aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermieden werden konnten, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Anträge auf wirtschaftliche Entschädigung von weniger als 6 Euro werden nicht akzeptiert, sei es für einzelne Tickets oder Abonnements.