WHISTLEBLOWING
Bitte lesen Sie vor der Meldung
Bitte lesen Sie vor der Meldung
Arbeiten Sie für oder mit Blu Navy und möchten ein Fehlverhalten und/oder Unregelmäßigkeiten melden?
Die von Ihnen aufgerufene Seite ist dem Melden von rechtswidrigem und/oder unregelmäßigem Verhalten gewidmet, das von ANGESTELLTEN, MITARBEITERN von BN DI NAVIGAZIONE S.P.A. oder MITARBEITERN EINES LIEFERANTEN VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN für BN di NAVIGAZIONE S.P.A. im Zusammenhang mit der Umsetzung des D.LGS. 24/2023 in Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 1937/2019 zu Hinweisgeberangelegenheiten erlitten wurde. Hinweisgeberangelegenheiten haben keinen kommerziellen Charakter, daher verwenden Sie diesen Raum bitte nicht für Beschwerden dieser Art. Bitte respektieren Sie unsere Zeit und senden Sie kommerzielle Beschwerden an claim@blunavytraghetti.com
BN di Navigazione S.p.A. stellt gemäß den Bestimmungen der neuen Hinweisgeberdisziplin (d.lgs.24/2023 zur Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 1937/2019) seinen Mitarbeitern, Kollegen, Geschäftspartnern, Lieferanten und anderen Parteien, die detaillierte Berichte über relevante rechtswidrige Handlungen einreichen möchten, die ihnen aufgrund ihrer Funktionen bekannt geworden sind und ernsthaft den Ruf von BN di Navigazione S.p.A. gefährden könnten, Meldemethoden zur Verfügung.
Im Rahmen der genannten gesetzlichen Bestimmungen hat BN di Navigazione S.p.A., die bereits über ein Organisations-, Management- und Kontrollmodell nach D. Lgs. 231/2001 (Modell 231) verfügt, das Modell 231 selbst angepasst und das Meldesystem überarbeitet, um das bereits verwendete Meldesystem mit den neuen gesetzlichen Anforderungen abzustimmen.
Ziel ist es, BN di Navigazione S.p.A. in die Lage zu versetzen, die Meldung gemäß den von der Gesetzgebung festgelegten Fristen zu verwalten und damit Risikosituationen oder Schäden bekannt zu machen und so zur Verhinderung und Bekämpfung von Fehlverhalten beizutragen.
Durch geeignete Kanäle und Methoden, die Schutz und Vertraulichkeit für den Hinweisgeber gewährleisten, können alle Interessenvertreter zur Bekämpfung rechtswidriger Verhaltensweisen beitragen.
Die von der Gesellschaft verwendeten Kanäle gewährleisten, dass der Bericht und die Identität des Hinweisgebers weder vom Betroffenen noch von Dritten eingesehen werden können, die von der Organisation nicht als Empfänger der Berichte oder als Personen identifiziert wurden, die mit der weiteren Untersuchung der gemeldeten Sachverhalte beauftragt sind.
Jeder, der aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit auf Unregelmäßigkeiten, schwerwiegende Verstöße oder Verletzungen des Organisationsmodells von BN di NAVIGAZIONE S.P.A. aufmerksam wird, kann über diese Kanäle eine Meldung auch anonym an das verantwortliche Managementbüro richten:
Standardpost
Die Meldung wird vertraulich vom zuständigen Büro bearbeitet, das verpflichtet ist, die mögliche Identität des Meldenden nicht preiszugeben. Etwaige persönliche Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und für den zur Bearbeitung der Meldung unbedingt erforderlichen Zeitraum aufbewahrt.
BN di Navigazione S.p.A. ermutigt nachdrücklich, jegliche unangemessene, unehrliche oder potenziell illegale Aktivität zu melden, ebenso wie Verhaltensweisen, die Schaden oder Beeinträchtigung verursachen können, einschließlich des Images des Unternehmens. Zu diesem Zweck hat BN di Navigazione S.p.A. spezifische Regeln und ein Whistleblower-Verfahren eingeführt, um potenziellen Meldern sichere Kanäle anzubieten, die die Vertraulichkeit ihrer Identität und der im Bericht enthaltenen Informationen gewährleisten, sowie sie vor möglichen Repressalien schützen.
Meldungen, die von den oben beschriebenen abweichen, werden nicht berücksichtigt, insbesondere solche, die sich auf Anfragen und Beschwerden mit kommerziellem Charakter beziehen. Im Falle von unbegründeten Meldungen, die in schlechtem Glauben oder grober Fahrlässigkeit abgegeben wurden, behält sich BN di Navigazione S.p.A. das Recht vor, Maßnahmen zum Schutz der eigenen Interessen oder der betroffenen Parteien zu ergreifen. N.B: Meldungen dürfen nicht auf „bloßen“ Gerüchten oder Hörensagen beruhen, sondern müssen konkrete Elemente enthalten, die zur Feststellung der Wahrhaftigkeit der gemeldeten Fakten dienlich sind und es dem Unternehmen ermöglichen, die notwendigen Überprüfungen durchzuführen. Nicht unter die Meldungen fallen: bloße Vermutungen oder Gerüchte, persönliche Beschwerden des Meldenden, Ansprüche im Zusammenhang mit dem Arbeits- oder Kooperationsverhältnis oder Beziehungen zu Vorgesetzten oder Kollegen. Das Meldesystem darf nicht dazu benutzt werden, falsche Anschuldigungen gegen Dritte zu erheben, und grundsätzlich können absichtlich falsche Informationen nicht gemeldet werden. Die Meldung muss alle notwendigen und geeigneten Elemente liefern, um eine angemessene Bewertung ihrer Wahrhaftigkeit zu ermöglichen. Bei einer bestätigten Meldung wird das Management geeignete Disziplinarmaßnahmen ergreifen und in jedem Fall Maßnahmen zum Schutz des Unternehmens ergreifen.
Die Meldung wird äußerst vertraulich behandelt, gemäß den in der entsprechenden Verfahrensordnung festgelegten Verfahren, und die Identität des Meldenden wird nicht offengelegt, vorbehaltlich gesetzlicher Verpflichtungen. Jegliche Vergeltungsmaßnahmen oder Diskriminierungen gegenüber dem Meldenden aus Gründen, die direkt oder indirekt mit der Meldung zusammenhängen, sind untersagt. Disziplinarmaßnahmen sind vorgesehen für diejenigen, die die Maßnahmen zum Schutz des Meldenden verletzen.
Der Gemeldete darf keinesfalls disziplinarisch auf der Grundlage dessen sanktioniert werden, was der Meldende angibt, ohne objektive Nachweise und ohne Untersuchung der gemeldeten Fakten. Auch Meldungen in schlechtem Glauben, opportunistisch oder unbegründet, die grob fahrlässig abgegeben wurden, können zu disziplinarischen Maßnahmen und in anderen zuständigen Foren führen.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die von Ihnen zum Zeitpunkt der Meldung und im Verlauf der Untersuchung bereitgestellt wurden und die ausschließlich durch den für den Empfang und die Bearbeitung von Meldungen verantwortlichen Beauftragten verarbeitet werden, auch mithilfe von elektronischen und informatischen Mitteln.