Das Schifffahrtsunternehmen verpflichtet sich, Passagiere und Fahrzeuge gemäß den folgenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen (im Folgenden „Allgemeine Bedingungen“ genannt) zu befördern, die an allen Ticketschaltern, in den Büros des Unternehmens und in den Reisebüros sowie bei der Bordbesatzung und auf der Internetseite des Schifffahrtsunternehmens (http://www.blunavytraghetti.com)ordnungsgemäß veröffentlicht sind.
Der Begriff „Passagier“ bezeichnet eine Person, die gemäß den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen befördert wird. Der Passagier muss die italienischen und europäischen Gesetze sowie die Vorschriften des Schifffahrtsunternehmens und des Schiffskapitäns einhalten. Der Begriff „Schifffahrtsunternehmen“ und/oder „Unternehmen“ bezieht sich auf BN Sar. Nav S.r.l., mit Sitz in SASSARI (07100), Piazza Ruju, Nr. 6, Steuernummer und MwSt.-ID 02386710996.
Das Schifffahrtsunternehmen verpflichtet sich, Passagiere und Fahrzeuge gemäß den folgenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen (im Folgenden „Allgemeine Bedingungen“ genannt) zu befördern, die an allen Ticketschaltern, in den Büros des Unternehmens und in den Reisebüros sowie bei der Bordbesatzung und auf der Internetseite des Schifffahrtsunternehmens (http://www.blunavytraghetti.com)ordnungsgemäß veröffentlicht sind.
Der Begriff „Passagier“ bezeichnet eine Person, die gemäß den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen befördert wird. Der Passagier muss die italienischen und europäischen Gesetze sowie die Vorschriften des Schifffahrtsunternehmens und des Schiffskapitäns einhalten. Der Begriff „Schifffahrtsunternehmen“ und/oder „Unternehmen“ bezieht sich auf BN Sar. Nav S.r.l., mit Sitz in SASSARI (07100), Piazza Ruju, Nr. 6, Steuernummer und MwSt.-ID 02386710996.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung von Beförderungsleistungen gemäß Artikel 396 ff. des italienischen Schifffahrtsgesetzes. Die Angabe des Schiffes, das den Transport durchführen wird, ist lediglich eine Angabe und das Schifffahrtsunternehmen kann den Transport mit einem anderen Schiff durchführen. Das Schifffahrtsunternehmen lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Passagier durch Verspätung, Unterbrechung oder Nichtbeförderung entstehen, wenn diese auf ein unvorhersehbares Ereignis, höhere Gewalt, ungünstige Wetterbedingungen auf See, Streiks und technische Probleme oder andere, nicht dem Schifffahrtsunternehmen zuzurechnende Ereignisse zurückzuführen sind. Der Schiffskapitän behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Route zu ändern, wenn Ereignisse eintreten, die die Sicherheit des Schiffes und/oder der Passagiere gefährden. Die Tarife und diese Allgemeinen Bedingungen können sich bis zum Zeitpunkt der Ticketausstellung ändern. Während der gesamten Reisedauer und bis zur Ausschiffung sind die Passagiere für ihr Gepäck und andere persönliche Gegenstände (wenn sie außerhalb des Gepäcks transportiert werden) so verantwortlich, dass dieses keine Gefahr oder Hindernis für die anderen Passagiere und/oder die Besatzung darstellt. Die Passagiere sind in vollem Umfang für das Gepäck und für alle im Gepäck enthaltenen Gegenstände haftbar. Überfahrtszeiten werden auf der Grundlage der Entfernung zwischen den Häfen unter günstigen Seewetterbedingungen berechnet. Das Schifffahrtsunternehmen haftet nicht für Verspätungen, die auf den Hafenbetrieb zurückzuführen sind. Alle Personen an Bord unterstehen der Autorität des Schiffskapitäns, der über die gesetzlich vorgeschriebene Disziplinargewalt verfügt (Artikel Nr. 186 des italienischen Schifffahrtsgesetzes). Ab Beginn der Einschiffung und bis zum Ende der Ausschiffung muss der Passagier die an Bord geltenden und/oder vom Schiffskapitän und/oder vom Schifffahrtsunternehmen erlassenen Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen einhalten. Die Passagiere müssen sich auch mit der üblichen Sorgfalt und Umsicht verhalten und ihre eigene Sicherheit sowie die der Personen und Tiere in ihrer Obhut gewährleisten, insbesondere bei schlechtem Seewetter. Das Schifffahrtsunternehmen haftet daher nicht für Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verhaltensregeln durch den Passagier ergeben. Das Unternehmen haftet auch nicht für Kosten und Schäden an Personen, Gepäck und anderen Gegenständen des Passagiers, die durch höhere Gewalt, Gefahren auf See und andere, nicht dem Schifffahrtsunternehmen zuzurechnende Ereignisse, entstehen. Im Falle einer Haftung des Schifffahrtunternehmens gelten die gesetzlich festgelegten Haftungsbeschränkungen.
Es können nur Tickets zum Normaltarif erstattet werden, wenn die Stornierung mindestens 24 (vierundzwanzig) Stunden vor der auf dem Ticket angegebenen Abfahrtszeit erfolgt.
Die Rückerstattung muss beantragt werden:
a) An den Ticketschaltern des Unternehmen, wenn das Ticket an einer dieser Verkaufsstellen gekauft wurde oder auf der Internetseite des Unternehmens(http://www.blunavytraghetti.com). In diesem Fall wird dem Passagier, der die Rückerstattung beantragt, ein entsprechendes Formular ausgehändigt, das er ausfüllen und an die folgende E-Mail-Adresse senden muss: rimborsi@blunavytraghetti.com. Die entsprechende Rückerstattung erfolgt durch das Schifffahrtsunternehmen mittels einer Banküberweisung;
b) Bei dem Wiederverkäufer, bei dem das Ticket gekauft wurde, wenn der Kauf über ein Reisebüro, einen Reiseveranstalter oder eine Ticketagentur, die nicht vom Schifffahrtsunternehmen geführt werden, und/oder über einen anderen Wiederverkäufer (einschließlich anderer Internetseiten als die des Schifffahrtunternehmens) getätigt wurde. In diesem Fall muss der Wiederverkäufer die Rückerstattung direkt an den Passagier auszahlen.
Bei der Rückerstattung von Tickets, die zum Normaltarif ausgestellt wurden, werden folgende Abzüge berechnet: 10 % für Tickets, die mindestens 10 Tage vor der Abfahrt storniert werden; 30 % für Tickets, die mindestens 48 Stunden vor der Abfahrt storniert werden; 50 % für Tickets, die mindestens 12 Stunden vor dem Abflugdatum storniert werden.
Bei der Berechnung dieser Stornogebühren ist der Betrag der Tickets abzüglich der Buchungsgebühren zu verstehen.
Ab 12 (zwölf) Stunden vor der Abfahrtszeit des Schiffes und bis zu einer Stunde davor kann eine Stornierung des Tickets beantragt werden, wobei der Passagier kein Recht auf eine Rückerstattung hat und keine Ansprüche auf diese Stornierung geltend machen kann.
Eine Rückerstattung wird nicht anerkannt, wenn: (i) Das Ticket zu einem nicht rückerstattbaren Tarif ausgestellt wurde; (ii) der Passagier sich nicht innerhalb der festgelegten Zeiten zur Einschiffung erschienen ist; (iii) das Ticket nicht innerhalb von 24 Stunden vor der Abfahrt gemäß den oben genannten Verfahren storniert wurde.
Der Verlust oder Diebstahl eines Fahrscheins muss der ausstellenden Agentur oder dem Hafenbüro bei der Abreise unverzüglich gemeldet werden. Ein Duplikat darf nur ausgestellt werden, wenn das Original nicht bereits benutzt wurde. Es muss ein Ausweis vorgelegt werden.
Änderungen des Datums oder der Uhrzeit werden nur bei Tickets zum Regeltarif akzeptiert, wenn sie vor der in Artikel 9 dieser Allgemeinen Bedingungen festgelegten Abfahrtszeit beantragt werden, vorausgesetzt, es gibt freie Plätze an Bord. Gegebenenfalls muss eine Preisdifferenz bezahlt werden. Bei einer Preisdifferenz zugunsten des Passagiers wird keine Rückerstattung gewährt. Die Änderung wird nur innerhalb der auf der Website des Schifffahrtsunternehmens veröffentlichten Abfahrtszeiten gewährt (http://www.blunavytraghetti.com). Das Schifffahrtsunternehmen erhebt bei bis zu zwei Ticketänderungen keine Gebühren, für jeden weiteren Änderungsantrag wird eine Pauschalgebühr in Höhe von € 5,00 (zusätzlich zu einer eventuellen Preisdifferenz) erhoben. Die am selben Tag der Reservierung vorgenommenen Ticketänderungen sind von der oben genannten Strafgebühr ausgenommen. Änderungen des Tickets, die sich auf die Anzahl oder die Art der Fahrgäste und/oder Fahrzeuge beziehen, führen zur Stornierung des Fahrscheins und zur Anwendung der in Abschnitt 3 dieser Allgemeinen Bedingungen vorgesehenen Strafgebühren; es wird dann ein neues Ticket ausgestellt. Gibt es eine Warteliste für ein bestimmtes Abfahrtsdatum, so werden Fahrgäste, die noch keinen Fahrschein für die nächsten Abfahrten haben, bevorzugt behandelt.
Für Tickets, die zu einem Sonder- und/oder ermäßigten Tarif ausgestellt wurden, ist keine Rückerstattung vorgesehen. Tickets zum Sonderpreis können nur mit einer Reservierung erworben werden. Änderungen von Daten und Uhrzeiten sind mit den in Absatz 5 beschriebenen Strafgebühren möglich. Tickets, die im Rahmen von Sonderangeboten ausgestellt werden, sind niemals rückerstattbar. Sonderangebote sind solange erhältlich, bis die Verfügbarkeit erschöpft ist. Sie können nicht mit anderen Rabatten/Angeboten kombiniert werden.
Für Gruppen von mindestens 25 Personen werden ermäßigte Gruppenpreise gewährt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Büro (per E-Mail an die E-Mail-Adresse: gruppi@blunavytraghetti.com) oder an ein Reisebüro.
Die Frist für die Ankunft am Check-in beträgt für Passagiere ohne Fahrzeug 15 Minuten vor der planmäßigen Abfahrtszeit und 30 Minuten für Passagiere mit Fahrzeug, sofern die Behörden keine anderen Bestimmungen erlassen haben. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Reservierung und die Beförderung ist wird nicht mehr gewährleistet.
Die Einschiffung erfolgt an der Anlegestelle des Schiffes. Alle Passagiere müssen bei der Einschiffung ein für das Ausland gültiges Reisedokument vorweisen können.
Passagiere, die mit Begleitfahrzeugen reisen, müssen folgende Bestimmungen einhalten: A) Fahrzeuge, die mit Flüssiggas betrieben werden, müssen bei der Buchung angegeben werden und bei der Einschiffung einen halb leerem Tank haben; B) Alarmanlagen und elektrische Diebstahlsicherungen müssen beim Einschiffen ausgeschaltet werden. Um die entsprechende Tarifkategorie zu ermitteln, ist die Länge der Fahrzeuge immer als „Gesamtlänge“ anzugeben, d. h. einschließlich Anhängerkupplung, Stangen oder hervorstehende Teile. Fahrzeuge, die länger als 6 Meter sind, müssen entsprechend ihrer Länge in der Kategorie „Camper/Minivan“ gebucht werden. Aufgrund des Einschiffungsverfahrens muss bei der Reservierung die Fahrzeughöhe angegeben werden, falls 175 Zentimeter überschritten werden, mit/ohne Überhöhe (Dachbox, Gepäck, Sportausrüstung usw.). Für die korrekte Ermittlung des entsprechenden Tarifs werden die Angaben im Fahrzeugschein als gültig angesehen. Die Fahrzeuge werden nicht in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Ankunft an der Anlegestelle eingeschifft, sondern nach den Vorgaben des Schiffskapitäns und/oder seiner Beauftragten. Sie können auf jedem Deck des Schiffes abgestellt werden. Die Fahrzeuge werden unter der Verantwortung der Passagiere eingeschifft, geparkt (Handbremse angezogen und Gang eingelegt) und ausgeschifft. Das Fahrzeug, einschließlich eines Anhängers oder Wohnwagens und dessen Inhalt, wird vom Schifffahrtsunternehmen als eine Ladeeinheit ohne Wertangabe angenommen. Gemäß den Artikeln Nr. 412 und Nr. 435 des italienischen Schifffahrtsgesetzes muss jeder Schaden an Fahrzeugen oder jedes schädigendes Ereignis, das an Bord der Schiffe des Unternehmens auftritt, vor dem Verlassen des Schiffes gemeldet werden. Dazu müssen die Passagiere dem Kapitän und/oder dem Schiffsoffizier eine Erklärung vorlegen, der die Beschwerde mit einem besonderem Formular aufnimmt, das von den Passagieren zu unterzeichnen ist, unbeschadet der Rechte und/oder Einwände des Schifffahrtsunternehmens.
Die Schiffe des Unternehmens verfügen nicht über Käfige und/oder andere Transportvorrichtungen für Tiere und sind aufgrund ihrer technischen Merkmale ausschließlich für den Transport von Passagieren und Fahrzeugen ausgelegt. Daher sind Haustiere an Bord ausschließlich auf den Außendecks des Schiffes zugelassen. Die Beförderung von maximal einem Haustier pro Passagier ist nach vorherigem Kauf des entsprechenden Tickets und unter den folgenden Bedingungen gestattet: a) Hunde müssen ab der Einschiffung und bis zur Ausschiffung einen Maulkorb tragen und an einer Leine geführt werden oder alternativ in einer geeigneten Transportbox untergebracht werden, die vom Passagier an Bord gebracht wird; Katzen müssen ebenfalls in einer Transportbox untergebracht werden und Vögel müssen in geeigneten Käfigen gehalten werden, die der Passagier an Bord bringt. Das Mitführen von Transportboxen und Käfigen gilt im Hinblick auf den für die Beförderung von Tieren geltenden Tarif nicht als Übergepäck; b ) Tiere werden unter der Bedingung befördert, dass sie keine Schäden oder Unannehmlichkeiten für die anderen Passagiere und/oder das Schiff verursachen. Blindenhunde, die zur Unterstützung von Personen mit Sehbehinderungen eingesetzt werden und die entsprechende Dokumente haben, sind von der Zahlung des Fahrpreises befreit und haben Zugang zu den Innenbereichen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1177/2000 für Hunde, die Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität unterstützen. Das Schifffahrtsunternehmen behält sich das Recht vor, vor der Einschiffung und jederzeit während der Reise ein Gesundheitszeugnis zu verlangen, das den guten Gesundheitszustand und die Impfungen des Tieres bescheinigt. Bescheinigungen, die mehr als 90 Tage vor dem Abreisedatum ausgestellt wurden, werden als ungültig angesehen. Der Passagier ist während des Transports für den Unterhalt, die Verwahrung und die Pflege der Tiere verantwortlich und haftbar. Er muss die entsprechenden, von den zuständigen Behörden erlassenen Gesundheitsbestimmungen sowie alle anderen vom Schiffskapitän erlassenen Bestimmungen beachten. Der Passagier erklärt sich damit einverstanden, das Schifffahrtsunternehmen von jeglicher Haftung und/oder Verantwortung freizustellen, die sich aus der Nichteinhaltung der oben genannten Vorschriften und Bestimmungen sowie der entsprechenden geltenden Gesetze für den Passagier ergeben könnte.
Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und/oder der Ausführung dieser Allgemeinen Bedingungen ergeben, ist ausschließlich der Sitz des Schifffahrtsunternehmens zuständig, es sei denn, der Passagier erfüllt die Voraussetzungen eines Verbrauchers; in diesem Fall ist, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist, ausschließlich der Wohnsitz oder der gewählte Aufenthaltsort des Passagiers zuständig.
Hafensteuern, Sicherheitsdienste, Kraftstoffkosten und alle anderen Steuern und zusätzlichen Gebühren sind immer ausgeschlossen und müssen zu den Preisen der Buchungskategorie hinzugerechnet werden. Diese Beträge können sich bis zur Ausstellung des Tickets ändern, wobei das Schifffahrtsunternehmen jederzeit Änderungen vornehmen kann, falls sich die geltenden Gesetze ändern sollten.
Die Passagiere müssen ihr Ticket und ihr Ausweisdokument vorzeigen, wenn sie von einem Schiffsoffizier dazu aufgefordert werden. Beim Einsteigen müssen die Passagiere alle Wertsachen aus ihren Fahrzeugen mitnehmen und alles, was sie während der Fahrt benötigen. Es ist strengstens verboten, nach Beendigung der Einschiffung auszusteigen. Wenn das Schiff über einen Seiteneingang für Fußgänger verfügt, ist der Zugang zum Parkdeck der Kraftfahrzeuge nur für Fahrer gestattet. Die Begleitpersonen müssen die Seitentreppe benutzen und die beim Check-in ausgestellten Bordpapiere mit sich führen. Es ist strengstens verboten, das Parkdeck des Schiffes während der Fahrt zu betreten. Bitte beachten Sie, dass es verboten ist, sich einem im Hafen liegenden Schiff und der Anlegestelle auf weniger als 50 Meter zu nähern.
Schwangere Frauen ohne Schwangerschaftskomplikationen müssen nach dem 6. Schwangerschaftsmonat ein ärztliches Attest vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden ist und die Reise genehmigt. Diese Bescheinigung muss auf Anfrage jedem Schiffsoffizier vorgelegt werden. Bei einer komplizierten Schwangerschaft hingegen muss die schwangere Passagierin ein ärztliches Attest vorlegen, mit dem die Reise, unabhängig vom Schwangerschaftsmonat, genehmigt wird.
Passagiere zwischen 14 und 18 Jahren dürfen, unter der Haftung eines Erziehungsberechtigten, ohne Begleitung reisen, jedoch unter der Bedingung, dass sie beim Einschiffen eine von beiden Elternteilen ausgefertigte Erklärung (auf der Website des Unternehmens kann ein Formular heruntergeladen werden), gemeinsam mit den Ausweispapieren der Eltern vorlegen, mit der beide Elternteile jegliche Haftung für Schäden übernehmen, die der Minderjährige erleidet und/oder die er Dritten und/oder dem Schiff zufügt. Unter keinen Umständen übernimmt der Kapitän des Schiffes und/oder ein anderes Besatzungsmitglied auch die Obhut und/oder die Verantwortung für Minderjährige. Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht allein reisen und müssen beim Ein- und Ausschiffen sowie während der Reise von mindestens einem erwachsenen Passagier begleitet werden, der die Verantwortung übernimmt. Alle Minderjährigen müssen im Besitz eines gültigen Ausweises sein.
Das Schifffahrtsunternehmen akzeptiert keine Passagiere, die während der Reise eine medizinische Versorgung benötigen, es sei denn, sie werden von medizinischem Fachpersonal oder einem befugten Sanitäter begleitet. Mit Ausnahme der Bestimmungen von Artikel 192, Absatz 11 des italienischen Schifffahrtsgesetzes unterliegt das Einschiffen von Passagieren, die offensichtlich an einer schweren Krankheit oder an Krankheiten leiden, die eine Gefahr für die sichere Schifffahrt oder für die Sicherheit der Personen an Bord darstellen, der Genehmigung der zuständigen Behörden. Liegt ein entsprechendes ärztliches Attest vor, das bescheinigt, dass der Passagier während der Reise keine medizinische Versorgung benötigt, kann das Schifffahrtsunternehmen den Passagier unter Ablehnung jeglicher Haftung an Bord gehen lassen. Darüber hinaus unterliegt das Einschiffen von Passagieren, die sich in einem körperlichen oder geistigen Zustand befinden, der es ihnen nicht erlaubt, die Reise anzutreten oder die eine Belästigung/Gefahr für sich selbst und andere darstellen, z. B. aufgrund von Missbrauch von Narkotika, Psychopharmaka und Alkohol, der Entscheidung des Kapitäns und des Schiffsarztes, sofern vorhanden. In allen vorgenannten Fällen hat der Passagier keinen Anspruch auf Schadensersatz und haftet für Schäden, die er sich selbst, dem Schiff, seiner gesamten Ausrüstung, Dritten und fremdem Eigentum zufügt. Werden Passagiere vom Schifffahrtsunternehmen an Bord akzeptiert, darf nicht als Verzicht auf die Geltendmachung von Vorbehalten bezüglich der Bedingungen eines Passagiers angesehen werden, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Einschiffung und/oder der Abfahrt des Schiffes bekannt sind oder nicht.
Hilfe für Passagiere mit Behinderungen und Passagiere mit eingeschränkter Mobilität wird innerhalb der Grenzen geleistet, die durch die EU-Verordnung Nr. 1177/2010 festgelegt sind. Wird der Passagier von einer Person begleitet, die in der Lage ist, ihm Hilfe zu leisten, so reist diese Begleitperson kostenlos. Um die Umsetzung der Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 zu gewährleisten, muss der Passagier persönlich vor Ort anwesend sein und vom Schifffahrtsunternehmen nach Erhalt des Hilfeersuchens, mindestens 60 Minuten vor der Uhrzeit der Einschiffung, unterstützt werden.
Die Büros und unsere Fahrkartenschalter im Hafen stehen für Auskünfte, Kostenvoranschläge und Reservierungen von Gütertransporten zur Verfügung.
Gemäß Artikel Nr. 384 der Vorschriften des italienischen Schifffahrtsgesetzes müssen die Passagiere beim Einschiffen alle Waffen und die Munition, die sich in ihrem Besitz befinden, dem Schiffskapitän übergeben, der sie bis zur Ausschiffung aufbewahren wird. Die Rückgabe von Waffen und Munition an Passagiere, die diese aufgrund ihrer beruflichen Verantwortung oder ihres Dienstes besitzen, ist nur aus schwerwiegenden und nachgewiesenen Gründen zulässig. Diese sind bei der Rückgabe an den Passagier mit einer entsprechenden Erklärung anzugeben. Die Nichtanmeldung von Waffentransporten ist gemäß Artikel Nr. 1199 Absatz II des italienischen Schifffahrtsgesetzes strafbar, es sei denn, sofern es sich nicht um eine schwerere Straftat handelt. Das Einschiffen von gefährlichen Stoffen jeglicher Art und Beschaffenheit muss dem Schifffahrtsunternehmen bei der Reservierung des Tickets schriftlich mitgeteilt werden, wobei alle nützlichen Informationen sowie alle vom Unternehmen angeforderten Informationen anzugeben sind, um die Stoffe zu klassifizieren und zu bestätigen, dass das Schiff für den Gefahrguttransport geeignet ist. Der Schiffskapitän behält sich in jedem Fall das Recht vor, Materialien an Bord zu verbieten, die er als gefährlich ansieht.
Falls der Passagier persönliche Gegenstände an Bord vergisst oder verliert, kann er sich an einen Schiffsoffizier oder an einen Fahrkartenschalter wenden oder den Verlust des Gegenstandes schriftlich dem Büro des Schifffahrtsunternehmens melden. Das Unternehmen haftet nicht für die Zahlung einer Entschädigung, wenn an Bord vergessene oder verlorene Gegenstände nicht wiedergefunden werden.
Gemäß Artikel Nr. 13 des Gesetzesdekrets Nr. 196 vom 30.06.2003 über den Schutz personenbezogener Daten informiert das Schifffahrtsunternehmen als Inhaber der Daten die Passagiere darüber, dass die von den Passagieren angegebenen personenbezogenen Daten zu Zwecken verarbeitet werden, die ausschließlich mit der Verwaltung der vertraglichen Vereinbarung und der Erbringung der Dienstleistungen, einschließlich der elektronischen Systeme, zusammenhängen, um deren Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten.
Für alle Angelegenheiten, die in diesen Allgemeinen Bedingungen nicht vorgesehen sind, gelten das italienische Recht und die EU-Verordnung Nr. 1177/2010.
Außer in den Fällen, in denen die geltenden Vorschriften dies vorsehen, wird jede finanzielle Entschädigung, die dem Passagier im Falle einer verspäteten Ankunft zusteht, auf der Grundlage des für das Ticket gezahlten Preises berechnet und gemäß dem in Artikel Nr. 19 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 festgelegten Mindestniveau garantiert. In jedem Fall und unbeschadet etwaiger anderer gesetzlicher Ausnahmen wird keine Entschädigung geschuldet, wenn der Passagier vor dem Kauf des Tickets über die Verspätung informiert wurde, wenn die Verspätung durch den Passagier oder durch die Wetterbedingungen verursacht wurde, welche die Sicherheit des Schiffes beeinträchtigen können oder wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorlag, der die Durchführung des Dienstes behindert hat und auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen unvermeidbar war. Anträge auf einen finanziellen Ausgleich von weniger als 6 Euro werden nicht angenommen, unabhängig davon, ob es sich um Einzeltickets oder Abonnements handelt.